Impressionen der Bayerischen Landesausstellung 2016 im Kloster Aldersbach
© Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg | Foto: Uwe Moosburger, Regensburg

Impressionen der Bayerischen Landesausstellung 2019/20 im Donausaal des Hauses der Bayerischen Geschichte in Regensburg
© Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg | Foto: Sebastian Böttcher, London

Impressionen der Bayerischen Landesausstellung 2020 in Friedberg und Aichach
© Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg | Foto: Oskar Da Riz

Bühne Ois Chicago
© Haus der Bayerischen Geschichte | Foto: www.altrofoto.de

ZIELE DES FREUNDESKREISES

Der „Freundeskreis Haus der Bayerischen Geschichte e.V.“ hat laut seiner Satzung die Aufgabe, die Arbeit des seit 1983 bestehenden Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) zu fördern. Erreicht wird diese Zielsetzung durch die finanzielle Unterstützung von Projekten der unterschiedlichsten Art.
Die Ausstellungen des Hauses der Bayerischen Geschichte können mit Hilfe des Freundeskreises Vorhaben umsetzen, die sonst nicht oder nur in anderer Form möglich gewesen wären.

Auch das Zeitzeugenprojekt des HdBG wurde und wird seit vielen Jahren vom Freundeskreis unterstützt. Zahlreiche Interviews mit Personen der Zeitgeschichte konnten so realisiert werden. Unser Wissen um Geschichte wird ganz wesentlich durch die aus der Oral History gewonnenen Erkenntnisse bereichert. Die oft sehr persönlichen Erlebnisse bieten hochinteressante Einblicke in die Geschichte jenseits der Aktenlage. In jüngster Zeit geht es um das Thema „Bayern in den 1960er Jahren“, wobei vor allem der Lebensalltag der Menschen im Mittelpunkt steht sowie die Unterschiede zwischen Jung und Alt oder Stadt und Land.

Historie

1962, ein Jahr, nachdem der Bayerische Ministerpräsident a.D. Wilhelm Hoegner im Landtag den Antrag auf Errichtung eines „Hauses der Bayerischen Geschichte“ gestellt hatte, bildete sich ein Kreis engagierter Befürworter dieses Plans. 1966 entstand daraus die „Vereinigung zur Förderung des Hauses der Bayerischen Geschichte e. V.“ Von 1966 bis 1979 unter der Leitung von Landtagspräsident Rudolf Hanauer, ab 1979 geführt von dem Landtagsabgeordneten Dr. Erich Schosser hat sich die Vereinigung für das Ziel einer auf Dauer gestellten Institution „Haus der Bayerischen Geschichte“ eingesetzt. Mit dem Erreichen dieses Ziels hat sich die Vereinigung 1989 zum landesweiten „Freundeskreis Haus der Bayerischen Geschichte e. V.“ umgebildet.

Vorstand

1. Vorsitzender: Dr. Michael Stephan
2. Vorsitzender: Prof. Dr. Ferdinand Kramer
Schriftführer: Dr. Rainhard Riepertinger
Schatzmeisterin: Monika Dreykorn
Leiterin des Hauptausschusses: Dr. Sabine Heym
Geschäftsführer: Dr. Peter Wolf

Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. Manfred Treml

Hauptausschuss

Dr. Alice Arnold-Becker, Hans Carl Engleitner M.A., StD Richard Fischer M.A., Dr. Maria Magdalena Fröhlich, Dr. Tobias Hammerl, Dr. Michael Henker, Dr. Lorenz Maier, Dr. Erich Schneider, Dr. Paul Siebertz, Christian Taubenberger, Gerhard Tausche, Dr. Julian Traut.

Satzung

§1 Name, Sitz und Vereinsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: „Freundeskreis Haus der Bayerischen Geschichte e. V.“
  2. Er hat seinen Sitz in Augsburg und ist im Vereinsregister eingetragen.
  3. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

  1. Die Vereinigung hat die Aufgabe, das Haus der Bayerischen Geschichte ideell und materiell in jeder Weise zu fördern.
  2. Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Die Vereinigung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§3 Organe

Die Vereinigung hat folgende Organe:

  1. Vorstand
  2. Hauptausschuss
  3. Mitgliederversammlung

§4 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister, Leiter des Hauptausschusses, Geschäftsführer.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Kalenderjahre gewählt. Sie amtieren unabhängig davon jeweils bis zu einer Neuwahl.
  3. Jeder Vorsitzende ist einzeln vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis soll gelten, dass der 2. Vorsitzende nur tätig wird, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
  4. Bei Abstimmungen entscheidet im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  5. Die Mitgliederversammlung kann Ehrenvorsitzende wählen.

§5 Hauptausschuss

  1. Der Leiter und die Mitglieder des Hauptausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf die Wahldauer des Vorstandes gewählt. Die Mitgliederzahl ist nicht beschränkt.
  2. Der Hauptausschuss kann sachverständige Persönlichkeiten mit beratender Stimme beiziehen, auch wenn sie nicht Mitglieder sind.
  3. Dem Hauptausschuss obliegt die Ausarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen an das Haus der Bayerischen Geschichte.

§6 Mitgliederversammlung

  1. Sie ist das oberste Beschlussgremium in allen Angelegenheiten der Vereinigung und gibt dem Vorstand sowie dem Hauptausschuss die Richtlinien für ihre Tätigkeit.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden mindestens einmal jährlich schriftlich per Briefpost und/oder E-Mail einberufen. Er muss sie einberufen,wenn mindestens 1/10 der Mitglieder oder zwei Vorstandsmitglieder dies schriftlich beantragen. Die Einberufungsfrist beträgt 14 Tage; sie ist gewahrt, wenn die Einladung mit der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher zur Post gegeben oder als E-Mail versandt worden ist. Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung sind schriftliche Protokolle zu erstellen; die Beschlüsse sind aufzuführen.

§7 Mitglieder

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Ziele der Vereinigung zu unterstützen.
  2. Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand. Der Vorstand kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung Ehrenmitgliedschaften verleihen.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Für fördernde Mitglieder wird ein gesonderter Jahresbeitrag festgesetzt.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder schriftliche Kündigung zum Jahresende unter Einhaltung einer Monatsfrist.
  5. Ein Mitglied kann wegen grober Verstöße gegen den Vereinszweck durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.

§8 Satzungsänderungen

Die Satzung kann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung geändert werden.

§9 Gemeinnützigkeit

  1. Die Vereinigung ist gemeinnützig (vgl. §2 Abs. 2 und 3).
  2. Ihre Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Vereinigung.
  3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Vereinigung kann freiwillige Spenden für das Haus der Bayerischen Geschichte sammeln.
  5. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Vereinigung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vermögen an den Freistaat Bayern für gleichartige gemeinnützige Zwecke.
  6. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre geleisteten Bareinlagen und den gemeinen Wert gegebener Sacheinlagen zurück. Mitgliederbeiträge und Spenden werden in keinem Falle zurückerstattet.

§10 Gültigkeit

Die Satzung gilt in der nunmehrigen Fassung vom 30. Juni 2015. Frühere Fassungen treten außer Kraft.